Verhalten im Verdachtsfall

von Alexander Krickl
20. September 2020

Verhalten im Krankheitsfall


Das BMBWF empfiehlt, den Gesundheitszustand Ihres Kindes genau zu beobachten. Ab einer Körpertemperatur von 37,5 Grad ist von einem Schulbesuch abzusehen. Ein weiterer Gradmesser ist das zeitgleiche Auftreten von mehreren coronaähnlichen Symptomen wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes, für das es keine plausible Ursache gibt. (Die Weitergabe eines grippalen Infekts innerhalb der Familie wäre dabei eine plausible Ursache). Zur Abklärung einer Corona-Infektion rufen Sie bitte 1450.
Sollte ein Kind, das sich schon in der Schule befindet, erkranken, wird es zur Vermeidung von Ansteckungen anderer Schülerinnen und Schüler in einen eigenen Raum gebracht und betreut, bis es abgeholt wird. Die Gesundheitsbehörde wird verständigt, deren Anweisungen die Schule dann befolgen muss. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden schließlich über alles Weitere informiert werden.

Verhalten im Krankheitsfall


Wir weisen Sie noch darauf hin, dass wichtige Informationen zur Thematik auf der Website der Bildungsdirektion für Tirol unter www.bildung-tirol.gv.at veröffentlicht werden und die geltenden Regelungen und Hygienemaßnahmen auf der Website des Bildungsministeriums unter www.bmbwf.gv.at zu finden sind.

Meldepflicht


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_15/BGBLA_202…

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