Schule ab 07.12.2020

von MS Kematen
03. Dezember 2020

Liebe Eltern!

Vorerst möchte Ich Ihnen ein herzliches Dankeschön für die vorbildliche Zusammenarbeit in den letzten 3 Wochen des Distance Learnings aussprechen. Bedanken möchte ich mich auch für die vielen positiven und lobenden Rückmeldungen.

 Wie bereits in der Pressekonferenz durch die Bundesregierung und durch Medien informiert wurde, gelten ab 07.12.2020 folgende Maßnahmen an der Sekundarstufe I:

  • Es gilt an allen Schulen Österreichs die Schulampelfarbe "ORANGE".
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist verpflichtend für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (§ 9 Abs. 5 & § 23 C-SchVO 2020/21) . Dieser muss eng anliegen und eine mechanische Barriere bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Verwendung von Face Shields ist nicht zulässig.
  • Selbstverständlich werden wir MNS-Pausen machen (zB beim Lüften), damit der MNS kurzfristig abgenommen werden kann!
  • Die Anwesenheit externer Personen im Schulgebäude ist nicht möglich. Elternkontakt findet virtuell statt.
  • Bewegung und Sport sowie Musikunterricht finden nach Möglichkeit vorwiegend im Freien statt. Indoor sind diese Unterrichtsfächer nur eingeschränkt möglich.
  • Eingang für erste Klassen bleibt gleich. Der Weg zum Eingang führt über den westlichen Parkplatz. Kinder sind informiert.
  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden
  • Im Wintersemester wird eine Schularbeit pro Hauptfach stattfinden
  •  Bei Schülerinnen und Schülern,
    •  die einer Risikogruppe angehören,
    • die mit Angehörigen einer solchen Risikogruppe im selben Haushalt leben,
    • die eine individuelle Erkrankung oder eine Vorerkrankung aufweisen, die eine Isolation zwingend notwendig macht oder
    • für welche steigende Infektionszahlen eine besondere psychische Belastung darstellen
    • können die Erziehungsberechtigten nach Möglichkeit mit der Schulleitung ortsungebundenen Unterricht vereinbaren. Der Antrag ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu begründen.

 

Wir wünschen ein erholsames Wochenende und viel Gesundheit!

Das Team der MSK!

Dir. Alexander Krickl, BEd, MSc